Im Bereich der Umsatzsteuer entsteht die Steuer in dem Voranmeldezeitraum, in dem eine Leistung ausgeführt wurde. Bemessungsgrundlage ist das für die Leistung vereinbarte Entgelt (§ 13 UStG). Ob das Entgelt bereits gezahlt worden ist, hat keine Bedeutung („Soll-Entgelt“). Als Ausnahme ist für bestimmte Un-ternehmer die Istbesteuerung möglich. Eine Umstellung des gesamten Umsatzsteuersystem von der Soll- auf die Istbesteuerung ist zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug in der Diskussion.
Sollbesteuerung
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