Die Freien Berufe werden traditionell als Einzelpraxen oder Einzelkanzleien geführt. Für die berufsrechtlich gebundenen Freien Berufe ist eine gemeinsame Berufsausübung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts möglich. Beispielsweise können Steuerberater ihren Beruf in einer GbR ausüben.
Sie können sich auch mit anderen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer und Patentanwälten sowie mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern in einer Sozietät oder Bürogemeinschaft überörtlich zusammenschließen. Sozietäten sind Berufsausübungsgesellschaften, in denen die Kooperationspartner ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen und das Mandat gleichzeitig allen beteiligten Berufsangehörigen übertragen (z. B. Steuerberater).
Die gemeinsame Kooperation von Architekten und Ingenieuren wird als Arbeitsgemeinschaft bezeichnet; bei ärztlichen Heilberufen wird von einer Gemeinschaftspraxis gesprochen. Ist der Zweck einer Kooperation dagegen nur auf eine gemeinsame Nutzung der sachlichen und personellen Hilfsmittel begrenzt, liegt eine Bürogemeinschaft vor, z. B. zwischen Steuerberatern. Bei Zahnärzten wird von einer Praxisgemeinschaft gesprochen.