Die Spaltung ist eine partielle Vermögensübertragung gegen Gewährung von Anteilsrechten. Der übertragende Rechtsträger überträgt in einer besonderen Art der Gesamtrechtsnachfolge sein Vermögen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Rechtsträger. Das Umwandlungsgesetz unterscheidet: Aufspaltung (Vermögensaufspaltung des übertragenden Rechtsträgers auf mindestens zwei andere Rechtsträger); Abspaltung (Abspaltung eines Vermögensteils vom Gesamtvermögen des übertragenden Rechtsträgers auf einen oder mehrere übernehmende Rechtsträger); Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (Übertragung des Vermögens auf eine Personenhandelsgesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft). Zu den steuerlichen Auswirkungen vgl. UmwStG.
Spaltung (Vermögensübertragung)
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