Insbesondere bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wird die Steuererhebung mit Steuerzeichen durchgeführt, die auf der Ware angebracht werden (Stempel, Banderolen). Bei Geschäften die mit Urkunden abgewickelt werden, kann ein Steuerstempel auf dem Dokument angebracht werden. Mit dem Zeichen wird die Erhebung der Steuer dokumentiert. In Deutschland ist dieses Verfahren nur noch bei der Tabaksteuer gebräuchlich. Bei der abgeschafften Wechselsteuer wurde ein Steuerzeichen auf der Rückseite des Wechsels verwendet.
Stempelsteuer
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