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Steuer-Euroglättungsgesetz (StEugIG)

In den Steuergesetzen sind zahlreiche Beträge in Geldwert angegeben (z. B. auch bei Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen). Im Zuge der Umstellung von der D-Mark auf den Euro mussten in allen Steuergesetzen die DM-Beträge auf Euro-Beträge umgestellt werden. Dies ist mit dem StEug1G geschehen. Gesetz vom 19.12.2000, BGB1. 2000 Teil I, S. 1790. Einzelne Beträge wurden auch in anderen Änderungsgesetzen umgestellt.


Updated on Oktober 26, 2017
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