In der Steuerabteilung werden die steuerlichen Angelegenheiten mit qualifizierten Fachkräften erledigt („interne Steuerabteilung“). Sie ist eine selbständige steuerliche Organisationseinheit in einem Großunternehmen. Die steuerlichen Funktionen können aber auch mit anderen Abteilungen, z. B. Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung oder Controlling, verbunden werden („tax controlling“).
Für Spezialprobleme werden regelmäßig externe Berater hinzugezogen. Zu den typischen Aufgaben einer Steuerabteilung gehören die Sachverhaltsermittlung, Erstellung von DV-gestützten Steuererklärungen, die Koordination und die Vorbereitung von Steuerzahlungen sowie eine steueroptimale Wirkungs- und Gestaltungsanalyse betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Die Steuerabteilung dient außerdem der Gewinnung und Verarbeitung steuerlicher Informationen.
Steuerabteilung
War die Erklärung zu "Steuerabteilung" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten