Die Steuergerechtigkeit wird aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleitet. Die „Gleichheit vor dem Gesetz“ nach Art. 3 I GG entspricht einer grundlegenden, verfassungsmäßigen Gerechtigkeit. Eine „gerechte“ Besteuerung kommt in den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit sowie im Leistungsfähigkeitsprinzip zum Ausdruck. Zu einer höheren Gerechtigkeit trägt auch die Gesetzesbestimmtheit und Rechtssicherheit bei („einfaches Recht ist gerechtes Recht“). Die rückwirkende Anwendung von Gesetzen sowie die Aufhebung und Änderung von Gesetzen (Änderungsgeschwindigkeit) können die Rechtssicherheit allerdings beeinträchtigen.
Steuergerechtigkeit
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