Der Begriff Steuerparadoxon wird seit Beginn des 20. Jahrhunderts für unterschiedliche Situationen gebraucht. In der Investitionsrechnung wird von einem Steuerparadoxon gesprochen, wenn durch die Einführung einer Steuer eine vormals unvorteilhafte Investition vorteilhaft wird. Dies kann mit Hilfe einer eigenkapitalfinanzierten Sachinvestition gezeigt werden.
Mit der Berücksichtigung von Steuern (Kalkulationszinsfuß im Steuerrecht) und der damit einhergehenden Erfassung von (abschreibungsbedingten) Verlusten werden Investitionsobjekte mit steigenden Gewinnsteuersätzen vorteilhaft, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Periodenüberschuss eines Investitionsobjekts ist nach Abschreibungen negativ und das Unternehmen weist insgesamt noch Gewinn aus.
Durch einen auf Grund der Berücksichtigung von Steuern verminderten Kalkulationszinssatz für Alternativanlagen, die auch der Ertragsteuer unterliegen, erfolgt eine weniger hohe Abzinsung der in der Zukunft erzielten Einzahlungsüberschüsse. Für eine Unternehmung kann es daher vorteilhaft sein, Investitionsobjekte durchzuführen, die während der Geltungsdauer der Maßnahme einen steuerlichen Verlust erwirtschaften, weil dadurch die Steuerzahlung und damit der Liquiditätsabfluss vermindert werden.