Steuerplanung

Die Grundsätze der betrieblichen Steuerpolitik werden mit der Steuerplanung in lang- und kurzfristige Maßnahmenbündel umgesetzt. Steuerbelastungspläne und Steuerzahlungspläne sind mit dem unternehmerischen Planungsprozess ganzheitlich abzustimmen, z. B. Einfluss der Besteuerung auf die Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung im Rahmen der Finanz- und Investitionsplanung; Wirkung von Produktionsfaktorsteuern und Betriebsleitungssteuern auf die Produktionsplanung; Beeinflussung des Betriebsergebnisses durch Ertragsteuem (Steuerbilanzpolitik).

Die betriebliche Steuerplanung wird methodologisch und sachlich erweitert, z. B. mit deskriptiven, analytischen und präskriptiven Aussagen sowie Planungsmethoden (Veranlagungssimulation; Teilsteuerrechung). Die im Rahmen der Steuerplanung formalisierten und quantifizierten Steuerpläne werden durch Steuergestaltungsmaßnahmen konkretisiert. Diese können auf den bereits abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen Sachverhalt einwirken (reagierende Steuerplanung) oder eine steueroptimale Sachverhaltsgestaltung im Voraus bewirken (agierende Steuerplanung).


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