Straßengüterverkehrsteuer

Die Straßengüterverkehrsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern), die als zeitlich befristete Nachfolgesteuer für die Beförderungsteuer von 1969 bis 1971 erhoben wurde. Steuergegenstand war der gewerbliche Gütertransport mit Kraftfahrzeugen. Sie entfiel ersatzlos.


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