Sowohl im Bereich der Ertragsteuem, als auch im Bereich der Umsatzsteuer sind fremde Währungen in Euro umzurechnen. Für die Umsatzsteuer legt das BMF monatlich die Umrechnungskurse fest. Im Ertragsteuerbereich sind für die Steuerbilanz die Fremdwährungen umzurechnen. Dabei können Stichtags- oder Durchschnittskurse verwendet werden.
Währungsumrechnung
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