Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (§ 2 V EStG). Es wird ermittelt, indem vom Einkommen der Kinderfreibetrag und weitere vom Einkommen abziehbare Beträge subtrahiert werden. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewandt. Daraus ergibt sich die tarifliche Einkommensteuer. Unter Berücksichtigung von Entlastungsbeträgen und Steuerermäßigungen wird die festzusetzende Einkommensteuer errechnet.
Was ist zu versteuerndes Einkommen?!
Updated on November 1, 2017