Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind anerkannte Regeln für eine sachgerechte Buchführung und Rechnungslegung. Das Handelsgesetzbuch verlangt, dass die Bücher eines Kaufmanns die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage nachvollziehbar erkennen lassen. Einzelne Grundsätze sind ausdrücklich gesetzlich geregelt; weitere ergeben sich aus Rechtsanwendung und kaufmännischer Praxis.
Zu den wichtigen Anforderungen gehören Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Nachprüfbarkeit und eine geordnete Aufbewahrung. Geschäftsvorfälle müssen sich von der Entstehung bis zur Abwicklung verfolgen lassen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Größe, Tätigkeit und Buchführungssystem ab.
Abgrenzung zu den GoBD
Die GoBD sind ein BMF-Schreiben zu elektronischen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff. Sie konkretisieren aus Sicht der Finanzverwaltung Anforderungen für die steuerliche Buchführung, ersetzen aber nicht HGB und Steuergesetze. Auch Aufzeichnungen, die nicht als handelsrechtliche Bücher geführt werden, können steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten unterliegen.
Ein geeignetes Kontrollsystem und klare Prozesse helfen, Fehler, Lücken und nachträgliche Änderungen nachvollziehbar zu machen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.