Sonderausgaben sind bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgezogen werden dürfen (§ 10 EStG). Sie mindern das Einkommen im Rahmen der gesetzlichen Berechnung; nicht jede private Ausgabe ist steuerlich begünstigt.
Beispiele und Grenzen
Zu den Sonderausgaben zählen unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge, bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten unter den gesetzlichen Voraussetzungen, bestimmte Schulgeldzahlungen, Unterhaltsleistungen in gesetzlich geregelten Fällen sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge nach § 10b EStG. Für viele Positionen gelten Höchstbeträge, besondere Nachweispflichten oder zusätzliche Voraussetzungen.
Allgemeine Steuerberatungskosten sind seit der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar; soweit sie unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammenhängen, können sie gegebenenfalls Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Entscheidend ist die aktuelle Fassung des Gesetzes und die Zuordnung der konkreten Ausgabe.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.