Eine Umsatzprovision ist eine variable Vergütung, deren Höhe an einen vereinbarten Umsatz geknüpft ist. Der Provisionssatz kann einheitlich sein oder sich nach Produkten, Kundengruppen oder Umsatzstufen unterscheiden.

Vertraglich muss klar sein, welcher Umsatz zählt – etwa netto oder brutto, mit welchem Umgang für Rabatte, Retouren und Zahlungsausfälle. Bei Handelsvertretern enthält das HGB Regeln zum Provisionsanspruch und zur Berechnung; andere Beschäftigungs- oder Vermittlungsverhältnisse können anders einzuordnen sein.

Umsatzprovisionen können Verkaufsanreize setzen, berücksichtigen aber nicht automatisch Marge, Kosten oder Kundenbindung. Unternehmen sollten mögliche Fehlanreize und die rechtliche Ausgestaltung prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Allgemeine Rechtsinformation; Vertrag und Beschäftigungsstatus prüfen.