Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechnet ein Unternehmer regelmäßig die Umsatzsteuerzahllast oder den Überschuss aus Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer. Sie ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln und die Vorauszahlung fristgerecht zu entrichten.

Voranmeldungszeitraum

Grundsätzlich ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist grundsätzlich der Kalendermonat maßgeblich. Betrug sie nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien. Im Gründungsjahr und in weiteren gesetzlich geregelten Fällen können besondere Vorgaben gelten.

Abgabefrist

Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Auf Antrag kann eine Dauerfristverlängerung gewährt werden; für monatliche Voranmeldungen ist dafür regelmäßig eine Sondervorauszahlung zu leisten. Prüfen Sie Befreiung, Zeitraum und Fristen für den konkreten Betrieb, da Sonderfälle und aktuelle Verwaltungsregelungen zu berücksichtigen sind.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Voranmeldungszeitraum, Befreiungsschwelle und Abgabefrist anhand des aktuellen UStG geprüft.