Werkzeuggeld ist eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber Beschäftigten für Aufwendungen zahlen kann, die durch die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge entstehen. Steuerfrei ist die Erstattung nicht automatisch und auch nicht bis zu einer allgemeinen Anschaffungsgrenze von 410 Euro.
Welche Werkzeuge und Aufwendungen zählen?
Die Lohnsteuer-Hinweise beschränken die begünstigten Werkzeuge grundsätzlich auf Handwerkzeuge, die zur leichteren Handhabung, Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstands verwendet werden. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Aufwendungen, die durch die betriebliche Nutzung entstehen. Dazu können anteilige Abschreibung sowie übliche Betriebs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten gehören.
Werden tatsächliche Kosten nicht einzeln nachgewiesen, kann eine pauschale Entschädigung nur innerhalb der in den Lohnsteuer-Richtlinien beschriebenen Grenzen steuerfrei bleiben. Pauschalen müssen angemessen sein und dürfen die voraussichtlichen tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Die steuerliche Behandlung ist von einer arbeitsvertraglichen oder tariflichen Pflicht zur Zahlung zu unterscheiden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Steuerfreiheit, Werkzeugbegriff und Aufwendungsgrenzen anhand amtlicher Lohnsteuer-Hinweise geprüft.