Zollfahndungsämter sind örtliche Bundesbehörden. Ihre Aufgabe ist die Aufdeckung und Ermittlung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Entdeckung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 AO) und die Verfolgung von Delikten in Zusammenhang mit der internationalen Geldwäsche.
Zollfahndungsamt
Updated on November 1, 2017