Das Besteuerungsverfahren zur Erhebung von Zöllen wurde den Erfordernissen des grenzenlosen Binnenmarktes angepasst. Für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sind dennoch Formalpflichten zu erfüllen (vgl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zusammenfassende Meldungen). Unternehmen müssen für jede Einfuhr aus einem Drittland an der Zollstelle die Waren vorführen. Zur Vereinfachung können jedoch auch monatliche Einfuhren als Sammelzollanmeldungen der Zollstelle gemeldet werden.