Zollverfahren

Das Besteuerungsverfahren zur Erhebung von Zöllen wurde den Erfordernissen des grenzenlosen Binnenmarktes angepasst. Für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sind dennoch Formalpflichten zu erfüllen (vgl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Zusammenfassende Meldungen). Unternehmen müssen für jede Einfuhr aus einem Drittland an der Zollstelle die Waren vorführen. Zur Vereinfachung können jedoch auch monatliche Einfuhren als Sammelzollanmeldungen der Zollstelle gemeldet werden.


Updated on November 1, 2017
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