Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist eine Verkehrsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern). Die Ausgestaltung entspricht der Versicherungsteuer. Bemessungsgrundlage ist gemäß § 10 I FeuerschStG die Entgegennahme von Versicherungsentgelten. Dazu gehören Prämien und Beiträge aus Feuerversicherungen. Der Steuersatz beträgt 8 % vom Versicherungsentgelt. Steuerschuldner ist der Versicherer.

Er hat die Steuer selbst in einer Steueranmeldung zu berechnen und muss diese an das Finanzamt abführen. Das Steueraufkommen steht den Ländern zu. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden: Sie dienen der Förderung des Feuerschutzlöschwesens und der Vorbeugung des Brandschutzes. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.


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