Mantelkauf

Ein Mantelkauf ist der Erwerb meist aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die nicht mehr betrieben wird und in der Regel vermögenslos ist. Dieser Mantel wird dann durch Zuführung neuer Mittel zu neuem wirtschaftlichen Leben erweckt. Da bei Kapitalgesellschaften Verluste nicht „ausgeschüttet“ werden können, ist eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften nicht möglich.

Ziel des Mantelkaufs ist meist der Verlustabzug gem. § 10d EStG. Ein Unternehmen versucht dabei, einen Verlustmantel (großer Verlustvortrag) zu erwerben, um eigene zukünftige Gewinne mit diesen Verlusten verrechnen zu können. Der Mantelkauf wird durch § 8IV KStG eingeschränkt. Denn Voraussetzung für den Verlustabzug einer Körperschaft gem. § 10d EStG ist die rechtliche und wirtschaftliche Identität mit der Körperschaft, die den Verlust erlitten hat.

Die wirtschaftliche Identität ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt.


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