Schlussbesprechung

Im Anschluss an eine steuerliche Betriebsprüfung werden die Prüfungsfeststellungen zwischen den Beteiligten (Unternehmung, Berater, Finanzverwaltung) erörtert (Schlussbesprechung gem. § 201 AO). Dabei sind besonders strittige Fragen und ihre Auswirkungen zu diskutieren. Ergebnisorientierte Grundsätze für eine Schlussbesprechung wurden bisher nicht entwickelt.
Schlussbilanz:

(1) Anderer Begriff für die Liquidationsbilanz
(2) Synonym für die am Jahresende erstellte Jahresbilanz


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