Im Zuge des EU-Beitritts Litauens wurde das Steuersystem an das Recht der EU angepasst. Körperschaften und im Wesentlichen alle anderen Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer. Es handelt sich um ein klassisches Körperschaftsteuersystem. Bei anderen Körperschaften bestehen Anrechnungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten, die eine Doppelbelastung stark reduziert. Der Steuersatz beträgt 15 %. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer.
Bei abhängig Beschäftigten wird sie im Rahmen einer Lohnsteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt 15 % oder 33 % (zwei-Stufen-Tarif). Die Umsatzsteuer wird nach EU-Vorgaben als Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug erhoben. Der reguläre Steuersatz beträgt 18 %, ermäßigte Steuersätze mit 5 % und 9 % existieren. Es wird keine Vermögensteuer, jedoch eine Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben. Es bestehen rund 30 DBA, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen, sowiè ein Außensteuerrecht.
Steuersystem von Litauen
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