Steuersystem von Portugal

Der Staat hat die Gesetzgebungskompetenz über Steuern und Abgaben sowie die Ertragshoheit für die wichtigsten Steuern. Den Gemeinden steht unter anderem das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer (Imposto Automôvel) und der Grunderwerbsteuer zu. Zusätzlich erhalten die Gemeinden Zuweisungen aus dem staatlichen Aufkommen und sind berechtigt einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer zu erheben.

Der Einkommensteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares) unterliegen alle natürlichen Personen. Das Einkommen von juristischen Personen sowie von Gesellschaften, die nicht der Einkommensteuer unterliegen, wird von der Körperschaftsteuer (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas) erfasst. Die Gewinnermittlung erfolgt grundsätzlich durch einen Betriebsvermögensvergleich.

Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Eine Gewerbesteuer sowie eine Vermögensteuer werden nicht erhoben. Es existieren außerdem Vermögensverkehrsteuern (u. a. Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Versicherungsteuer). Der Empfänger einer Erbschaft oder Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Imposto sobre as Sucessoes e Doaçoes). Die Grundsteuer (Contribuiçao Autârquica) besteuert den Einheitswert von Grundstücken beim Eigentümer.

Dabei werden ländliche Grundstücke und städtische Grundstücke bei der Besteuerung unterschiedlich erfasst. Verbrauch- und Aufwandsteuern werden u. a. auf Mineralöl, Alkohol, Bier sowie Tabak erhoben. Portugal hat mit rd. 40 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die überwiegend dem OECD-MA entsprechen.


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