Steuersystem von Schweden

Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsform. Die Steuergesetzgebungskompetenz obliegt dem Staat. Auf regionaler und lokaler Ebene haben die Gebietskörperschaften und die Kirchengemeinden das Recht, die Steuersätze der kommunalen Einkommensteuer festzusetzen. Die
Ertragshoheit für das Steueraufkommen kommt dem Staat zu.

Die nachgeordneten Gebietskörperschaften erhalten das Aufkommen aus der lokalen Einkommensteuer sowie Finanzzuweisungen aus den staatlichen Einnahmen. In Schweden wird eine kommunale und eine staatliche Einkommensteuer (inkomstskatt) erhoben. Ihr unterliegen alle natürlichen Personen mit ihrem Welteinkommen. Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen werden von der staatlichen Einkommensteuer / Gesellschaftsteuer (bolagsskatt) erfasst.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Bestimmungen des Schwedischen Buchführungsgesetzes (bokföringslagen). Alle Unternehmen sind buchführungspflichtig. Steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften stimmen weitgehend überein. Eine Gewerbesteuer wird in Schweden nicht erhoben. Neben einer Vermögensteuer (förmögenhettsskatt) gibt es Vermögensverkehrsteuern (u. a. Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuern).

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert den Erwerb von Todes wegen sowie Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden beim Empfänger. Privater Grundbesitz, gewerblicher / industrieller Grundbesitz und Privatwohnungen im Ausland werden durch die Grundsteuer (fastighetsskatt) erfasst. Neben einigen Verbrauch- und Aufwandsteuern (u. a. auf Alkohol, Tabak, und Glückspiele) werden auch Umweltsteuern erhoben. Es bestehen ca. 60 Steuerabkommen die weitgehend dem OECD-MA entsprechen.


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