Steuervereinfachung

Angesichts der gegenwärtigen Komplexität des Steuerrechts führen Vereinfachungsbestrebungen vordergründig auch zu mehr Steuergerechtigkeit. Eine extrem einfache Steuer, wie z. B. die Kopfsteuer, würde allerdings dem Gerechtigkeitspostulat widersprechen. Die Handhabung des modernen, einer hohen Änderungsgeschwindigkeit unterliegenden Vielsteuersystems im Rahmen der Gewaltenteilung bedarf ständiger Vereinfachungsprozesse, namentlich bei der Legislative und Exekutive.

Das Warten auf die umfassende Reform war bislang wenig zielführend. Instrumente des Vereinfachungsprozesses sind begrenzte Typisierungen und Pauschalierungen sowie Maßnahmen zur Verstetigung. Das Steuerrecht setzt den aktiven, informierten und beratenen Steuerbürger voraus. Es wird daher auch von „Expertengerechtigkeit“ und „Dummensteuer“-Effekt gesprochen.

In einer gewissen Bandbreite kann es gegenwärtig einen Gleichlauf zwischen Steuergerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Eine Reduktion des Gesetzesumfangs allein führt nicht automatisch zu einer konfliktfreien Vereinfachung. Der Gesetzgeber muss bei jeder Gesetzesänderung auch mit einer Verhaltensänderung des Steuerpflichtigen rechnen.


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