Der Unionszollkodex (UZK) ist die zentrale Verordnung für Zollverfahren in der EU. Er gilt seit 2016 und ersetzte den früheren Zollkodex der Gemeinschaft. Der UZK regelt unter anderem Zollanmeldungen, Zollverfahren, Zollentscheidungen, Zollschuld, Zollwert und die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten.

Ergänzende Vorschriften

Der UZK wird durch delegierte und Durchführungsverordnungen sowie nationale Vorschriften ergänzt. Auch elektronische Zollsysteme und Übergangsregelungen spielen bei der praktischen Anwendung eine Rolle. Die Zollunion beruht zudem auf dem gemeinsamen Zolltarif.

Bei Ein- und Ausfuhren reicht es deshalb nicht, nur die frühere Bezeichnung „Zollkodex“ zu verwenden. Entscheidend ist die aktuell geltende Fassung des Unionszollkodex und der für das jeweilige Verfahren einschlägigen Ergänzungsregeln.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rechtswechsel zum UZK von 2016 und Ergänzungsrecht erklärt.