Das Zollkriminalamt (ZKA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und Teil der deutschen Zollverwaltung. Es nimmt zentrale Aufgaben bei der Bekämpfung von Zollkriminalität wahr und unterstützt sowie koordiniert die Arbeit der Zollfahndungsämter.

Aufgaben und Abgrenzung

Die Zollfahndung ermittelt insbesondere bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in die Zuständigkeit der Zollverwaltung fallen. Das ZKA kann dabei Informationen auswerten, die Zusammenarbeit koordinieren und gesetzlich vorgesehene zentrale Funktionen übernehmen. Es ist nicht allgemein für die Überwachung des gesamten Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland zuständig.

Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Zollfahndungsdienstgesetz und weiteren Vorschriften. Das ZKA ist von den örtlichen Hauptzollämtern und den Zollfahndungsämtern zu unterscheiden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Aufgaben nicht pauschal auf gesamten Außenwirtschaftsverkehr erweitert.