Der Gemeinsame Zolltarif ist der EU-Zolltarif für Waren, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden. Für die Abgabenhöhe sind mehrere Angaben entscheidend: die Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur beziehungsweise TARIC, ihr Ursprung, der Zollwert und gegebenenfalls ein Zollverfahren oder eine Präferenzregelung.

Tarifnummer und Zollwert

Die Tarifierung ordnet eine Ware anhand ihrer objektiven Merkmale einer Warennummer zu. Der Zollsatz ergibt sich aus dem Tarif und kann je nach Ursprung und handelspolitischen Maßnahmen variieren. Der Zollwert ist dagegen eine eigene Bemessungsgrundlage und wird nach den zollrechtlichen Bewertungsregeln bestimmt.

Eine Zolltarifnummer allein sagt daher noch nicht immer die endgültige Abgabenhöhe voraus. Unternehmen sollten die Einreihung und die am Einfuhrtag geltenden TARIC-Maßnahmen sorgfältig prüfen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zolltarifnummer, Zollsatz und Zollwert als getrennte Faktoren erklärt.