Die Zollverwaltung ist Teil der Bundesfinanzverwaltung. Zu den zentralen Behörden zählen das Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde, die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde sowie die Hauptzollämter und ihre Dienststellen. Die Generalzolldirektion wurde 2016 eingerichtet und bündelt zentrale Steuerungs- und Fachaufgaben.
Behörden und Aufgaben
Hauptzollämter setzen insbesondere Zoll- und Verbrauchsteuerrecht um und sind für zahlreiche Verwaltungsverfahren zuständig. Zollämter und weitere Dienststellen nehmen örtliche Aufgaben wahr. Das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter erfüllen besondere Ermittlungs- und Koordinierungsaufgaben.
Die frühere Beschreibung mit Oberfinanzdirektionen als regulären Mittelbehörden der Zollverwaltung ist nicht mehr aktuell. Für konkrete Anliegen richtet sich die Zuständigkeit nach der jeweiligen Aufgabe und dem Dienststellenverzeichnis der Zollverwaltung.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Organisationsstruktur seit Errichtung der Generalzolldirektion angepasst.