Der zweite Arbeitsmarkt ist ein wirtschaftspolitischer Sammelbegriff für öffentlich geförderte Beschäftigung, die Menschen mit erschwertem Zugang zum regulären Arbeitsmarkt unterstützen soll. Er ist keine einheitliche Rechtsform und kein fest abgegrenzter Bereich mit einem einzigen Förderprogramm.
Ältere Texte nennen häufig Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder „Ein-Euro-Jobs“. Diese Bezeichnungen beschreiben frühere Instrumente und sollten nicht ungeprüft als heutige Angebote dargestellt werden. Aktuelle Förderungen richten sich nach dem geltenden Sozialrecht und können sich nach Zielgruppe, Träger, Dauer und Förderzweck unterscheiden.
Der erste Arbeitsmarkt umfasst grundsätzlich reguläre Beschäftigung bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern. Geförderte Beschäftigung kann Übergänge ermöglichen oder Teilhabe sichern; ihre Wirkungen hängen von der Ausgestaltung und den individuellen Voraussetzungen ab.
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.