In der Makroökonomie bezeichnet Absorption die inländische Verwendung von Gütern und Dienstleistungen. Vereinfacht umfasst sie privaten und staatlichen Konsum sowie Investitionen. Sie kann dem Wert der inländischen Produktion gegenübergestellt werden.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hängt die genaue Abgrenzung von den verwendeten Konten ab. Für das BIP gilt die Verwendungsidentität mit Konsum, Investitionen, Staatskonsum und Außenbeitrag. Der Außenbeitrag verknüpft inländische Absorption mit Exporten und Importen.

Der Begriff kann in anderen Zusammenhängen anders verwendet werden. Er ist nicht ohne Weiteres ein allgemeiner Name für die Fähigkeit einer Volkswirtschaft, einen Ölpreis- oder sonstigen Schock zu verarbeiten. In einem Text sollte deshalb die Fachbedeutung ausdrücklich genannt werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.