Das sogenannte Akademikerprinzip beschreibt verkürzt einen Zugang zu Berufsexamina über ein Hochschulstudium und anschließende praktische Tätigkeit. Für Steuerberater- und Wirtschaftsprüferprüfungen gelten jedoch eigene gesetzliche Voraussetzungen, die sich unterscheiden und im Laufe der Zeit geändert werden können.

Steuerberaterprüfung

§ 36 Steuerberatungsgesetz sieht verschiedene Zugangswege vor. Dazu zählen bestimmte wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Hochschulabschlüsse mit anschließender praktischer Tätigkeit sowie alternative berufliche Vorbildungen und längere Praxiszeiten. Dauer und Nachweis hängen unter anderem von Regelstudienzeit, Vorbildung und Tätigkeitsart ab.

Wirtschaftsprüferexamen

Auch die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen richtet sich nach der Wirtschaftsprüferordnung und den dazugehörigen Prüfungsregeln. Sie umfasst mehrere Vorbildungs- und Praxiswege; die Voraussetzungen sind nicht mit denen der Steuerberaterprüfung gleichzusetzen.

Wer ein konkretes Examen plant, sollte die aktuellen Vorschriften und Hinweise der zuständigen Kammer oder Prüfungsstelle prüfen. Eine ältere Kurzformel ersetzt keine individuelle Zulassungsprüfung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Zugangswege aktuell und berufsrechtlich getrennt dargestellt.