Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) wurde 1947 vereinbart und trat 1948 vorläufig in Kraft. Es schuf multilaterale Regeln für den Warenhandel, darunter Verhandlungen über Zollsenkungen und Grundsätze der Nichtdiskriminierung.
GATT und WTO
Mit Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 wurde das GATT 1994 Teil des WTO-Vertragssystems. Es baut auf dem früheren GATT auf und wird durch weitere Abkommen ergänzt. Die WTO ist eine Organisation mit einem breiteren Regelwerk und institutionellen Verfahren.
Meistbegünstigung und Inländerbehandlung sind zentrale Prinzipien, gelten aber zusammen mit vertraglichen Ausnahmen. Für konkrete Fragen sind das betroffene Produkt, Ursprung, Zolltarif und einschlägige Abkommen zu prüfen.
Das Ziel eines offenen, regelgebundenen Handels bedeutet nicht, dass alle Zölle abgeschafft sind oder jedes Land dieselben Regeln ohne Ausnahmen anwendet.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.