Anrufprotokollierung bezeichnet das Erfassen von Informationen zu Telefonverbindungen. Dazu können Zeitpunkt, Dauer, gewählte oder interne Nummer, Warteschlange und Ergebnis des Anrufs gehören. Die konkreten Felder hängen von Telefonanlage und Dienst ab.

Solche Verbindungsdaten sind von einer Aufzeichnung oder Transkription des Gesprächsinhalts zu unterscheiden. Auch Metadaten können personenbezogen sein und Rückschlüsse auf Kommunikationsbeziehungen zulassen.

Organisationen sollten Zweck, Zugriff, Aufbewahrungsdauer und Information betroffener Personen festlegen und die jeweils anwendbaren Datenschutz- und Telekommunikationsregeln prüfen.

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.