Das frühere Arbeitsförderungsgesetz (AFG) war die zentrale gesetzliche Grundlage der Arbeitsförderung in Deutschland. Es wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1998 durch das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) abgelöst.
Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz von 1997 bereitete die Neuregelung vor. Es ist ein historisches Reformgesetz und nicht selbst die heutige Grundlage für Ansprüche auf Arbeitsförderung.
Heute geltende Regelungen
Arbeitsvermittlung, Förderung beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeitergeld und weitere Leistungen richten sich nach dem geltenden SGB III und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen. Regelungen können geändert werden; für konkrete Ansprüche müssen aktuelle Gesetzesfassung und individueller Sachverhalt geprüft werden.
Historische Reformziele sollten nicht mit der aktuellen Begründung einzelner Leistungen verwechselt werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.