Das Außensteuergesetz (AStG) ergänzt die allgemeinen Steuergesetze für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte. Es soll unter anderem Einkünfte aus internationalen Beziehungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz erfassen und Gestaltungen mit niedrig besteuerten ausländischen Zwischengesellschaften regeln. Das Gesetz wurde mehrfach umfassend geändert; ältere Paragraphenübersichten können daher veraltet sein.
Wichtige Regelungsbereiche
- Verrechnungspreise: § 1 AStG betrifft die Berichtigung von Einkünften bei Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen. Maßstab ist grundsätzlich der Fremdvergleich.
- Wegzug und Vermögenszuwachs: Die §§ 2 ff. enthalten besondere Regeln für bestimmte Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete; § 6 regelt die Besteuerung des Vermögenszuwachses bei bestimmten Beteiligungen.
- Hinzurechnungsbesteuerung: Die §§ 7 ff. können unter ihren Voraussetzungen niedrig besteuerte Einkünfte ausländischer Gesellschaften bestimmten inländischen Anteilseignern zurechnen.
- Familienstiftungen und Verfahren: Weitere Vorschriften behandeln ausländische Familienstiftungen, Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten sowie Anwendungsregeln.
Zusammenspiel mit anderen Regeln
Das AStG steht neben Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrecht sowie Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht. Ein Abkommen verdrängt nationales Recht nicht pauschal in jedem Fall; das Zusammenspiel ist für die konkrete Vorschrift und Einkunftsart zu prüfen. Die geltende Gesetzesfassung und ihre zeitlichen Anwendungsregeln sind entscheidend.
Internationale Steuersachverhalte hängen von Beteiligungsverhältnissen, Funktionen, Risiken, Zahlungsströmen und Ansässigkeit ab. Eine kurze Gesetzesübersicht ersetzt deshalb keine Prüfung des Einzelfalls.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.