Steuerfachassistent ist eine Fortbildungsbezeichnung für Beschäftigte in steuerberatenden Berufen, die zusätzliche Kenntnisse in einem Schwerpunkt erworben haben. Je nach Kammer und Angebot kommen etwa Rechnungswesen, Lohn, internationales Steuerrecht oder Digitalisierung als Schwerpunkte in Betracht.
Anders als die bundesweit geregelte Ausbildung zum Steuerfachangestellten gibt es nicht eine einheitliche Ausbildungsordnung, die für jede Bezeichnung „Steuerfachassistent“ einen identischen Abschluss und Lehrplan vorgibt. Steuerberaterkammern veröffentlichen die für ihr Prüfungsangebot geltenden Zulassungs- und Prüfungsregelungen.
Ein solcher Abschluss erweitert Fachkenntnisse, begründet aber keine eigenständige unbeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Diese richtet sich weiterhin nach dem Steuerberatungsgesetz.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Bundesweite Ausbildung von kammerabhängigen Fortbildungen getrennt.