BMF-Schreiben sind allgemeine Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen. Sie erläutern, wie die Finanzverwaltung steuerliche Vorschriften anwenden soll, und können etwa Verfahrensfragen, Auslegungen oder Übergangsregelungen betreffen. Veröffentlichte Schreiben sind im Internetangebot des BMF recherchierbar.

Rechtswirkung

Ein BMF-Schreiben ist kein Gesetz und ändert den gesetzlichen Steuertatbestand nicht. Es bindet grundsätzlich die nachgeordneten Finanzbehörden im Verwaltungsbereich. Steuerpflichtige und Finanzgerichte sind an die Rechtsauffassung eines Schreibens nicht in gleicher Weise gebunden; maßgeblich bleiben Gesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung. Im Einzelfall sind außerdem spätere Änderungen, Aufhebungen oder Übergangsregelungen zu prüfen.

Für eine belastbare steuerliche Beurteilung sollte deshalb stets die aktuelle Fassung der gesetzlichen Vorschrift und die Anwendbarkeit des jeweiligen Schreibens auf den Sachverhalt geprüft werden. Ein älteres BMF-Schreiben kann überholt sein oder nur für bestimmte Zeiträume gelten.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 11. Oktober 2026. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.