Die frühere Branntweinsteuer wurde zum 1. Januar 2018 in die Alkoholsteuer überführt. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist das Alkoholsteuergesetz. Sie ist eine harmonisierte Verbrauchsteuer, die auf bestimmte Alkohol- und alkoholhaltige Erzeugnisse erhoben wird.

Abgrenzung zum Branntweinmonopol

Das deutsche Branntweinmonopol endete zum 31. Dezember 2017. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein wurde anschließend aufgelöst. Das Ende des Monopols bedeutete nicht das Ende einer Verbrauchsteuer auf Alkohol.

Steuergegenstand, Bemessung, Steuerlager, Beförderung unter Steueraussetzung und Entlastungen richten sich nach dem Alkoholsteuergesetz und unionsrechtlichen Vorgaben. Die frühere Bezeichnung „Branntweinsteuer“ und historische Aufkommenswerte sind keine aktuelle Rechts- oder Aufkommensangabe.

Praxis

Hersteller, Lagerinhaber und Einführer sollten Steuerart, Produktklassifikation und Verfahrenspflichten im Einzelfall mit der Zollverwaltung prüfen. Auch Mischgetränke und besondere Verwendungen können eigenen Regeln unterliegen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Steuer und Monopol historisch auseinandergehalten.