Steuerhinterziehung ist eine Straftat. § 370 Abgabenordnung erfasst insbesondere Fälle, in denen jemand gegenüber Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen macht oder sie pflichtwidrig in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil erlangt. Auch der Versuch ist strafbar.
Was bedeutet „Schwarzgeld“?
„Schwarzgeld“ ist kein präziser gesetzlicher Fachbegriff. Umgangssprachlich meint er häufig Einnahmen oder Vermögen, die den zuständigen Stellen nicht ordnungsgemäß offengelegt wurden. Nicht jedes Bargeld oder jeder Fehler bei einer Steuererklärung ist automatisch Steuerhinterziehung; entscheidend sind Sachverhalt, Pflicht, Vorsatz und steuerliche Wirkung.
Die Strafe hängt vom Einzelfall und den gesetzlichen Vorschriften ab. Eine pauschale Berechnung allein nach der Höhe des Betrags ist nicht zuverlässig. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und kann ausgeschlossen sein. Betroffene sollten vor weiteren Erklärungen unverzüglich qualifizierte steuerliche oder anwaltliche Beratung einholen.
Dieser Beitrag erklärt Grundbegriffe und ersetzt keine Beratung zu einem konkreten Fall.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gesetzestatbestand beschrieben; Einzelfallberatung bei Strafrechtsfragen ausdrücklich abgegrenzt.