Cyberstalking beschreibt wiederholtes Nachstellen, Überwachen oder Bedrohen über digitale Kanäle, etwa durch Nachrichten, Konten oder die Veröffentlichung persönlicher Informationen. Der Ausdruck wird unterschiedlich verwendet und ist nicht in jedem Rechtsraum ein eigener Straftatbestand.

Für die rechtliche Bewertung zählen die konkreten Handlungen, ihre Wiederholung und die einschlägige Rechtsordnung. Betroffene können Nachrichten und Zeitpunkte sichern, Privatsphäre-Einstellungen prüfen und Unterstützung bei Beratungsstellen oder Behörden suchen.

Bei unmittelbarer Gefahr sollte örtliche Notfallhilfe kontaktiert werden. Digitale Belege sollten möglichst unverändert aufbewahrt werden.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Wiederholung und rechtliche Kontextabhängigkeit berücksichtigt.