Doppelbesteuerung beschreibt eine Mehrfachbelastung desselben Steuergegenstands oder derselben Einkünfte durch vergleichbare Steuern. International kann sie entstehen, wenn mehrere Staaten etwa wegen Wohnsitz und Quellenstaat besteuern.
Entlastung kann sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen, nationalem Recht oder EU-Regeln ergeben. Je nach Einkunftsart und Abkommen kommen Freistellung, Anrechnung oder andere Verfahren in Betracht. Ein Abkommen beseitigt nicht automatisch jede wirtschaftliche Doppelbelastung und gilt nur im jeweiligen Umfang.
Für einen konkreten Fall sind Steuerart, Ansässigkeit, Einkunftsquelle und das aktuelle Abkommen zu prüfen. Fristen und Nachweispflichten können entscheidend sein.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rechtsquellen und Grenzen von Abkommensschutz erklärt.