Die „Dummensteuer" bezeichnet nach Tipke, Lang und Rose schlagwortartig den Teil einer Steuerbelastung, der bei einer optimalen und gesetzeskonformen Steuergestaltung vermindert worden wäre. Sie beruht auf mehrdeutigen Gesetzen, Informationsmängeln, Unwissenheit sowie auf operativen oder strategischen Fehlentscheidungen. Nach Kirchhof gehen die Gesetze von gut beratenen Steuerpflichtigen aus.
Dummensteuer
Dieser Bestandsartikel kann ältere Rechtsstände oder Beträge enthalten. Für aktuelle Regelungen beachte die amtlichen Quellen; dieser Text wurde beim Relaunch noch nicht einzeln fachlich aktualisiert.
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