Finanzierungsleasing beschreibt eine Leasinggestaltung, bei der der Leasingnehmer einen Vermögensgegenstand über einen längeren Zeitraum nutzt und wirtschaftliche Risiken oder Finanzierungslasten teilweise oder weitgehend trägt.

Das zivilrechtliche Eigentum bleibt während des Vertrags häufig beim Leasinggeber. Ein späterer Eigentumsübergang ist möglich, aber nicht automatisch Bestandteil jedes Finanzierungsleasingvertrags. Kündbarkeit, Restwert, Kaufoptionen und Pflichten richten sich nach dem konkreten Vertrag.

Auch die bilanzielle Einordnung lässt sich nicht allein aus dem Vertragsnamen ableiten. Sie hängt unter anderem vom anzuwendenden Regelwerk und den Vertragsbedingungen ab. Bei konkreten Bilanzierungs- oder Steuerfragen sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Eigentum, Vertragsmerkmale und Bilanzierung getrennt eingeordnet.