Follow-up-Advertising ist eine nachfolgende Werbeansprache, die an einen früheren Werbekontakt oder eine Interaktion anknüpft. Beispiele können eine Erinnerung an ein angesehenes Angebot oder weitere Informationen zu einer Anfrage sein.
Das ist von Nachkaufkommunikation zu unterscheiden, die nach einer Bestellung etwa Service- oder Nutzungsinformationen bereitstellt. Eine frühere Interaktion erlaubt nicht automatisch beliebige Folgewerbung; Kanal, Zweck, Einwilligung und geltende Vorschriften sind zu prüfen.
Folgekontakte sollten relevant und maßvoll sein. Unternehmen müssen Widersprüche und Abmeldungen respektieren und dürfen keine übermäßige Kontaktfrequenz als „Interesse“ deuten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.