Ein Frachtführer ist ein Unternehmer, der sich durch einen Frachtvertrag verpflichtet, ein Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort abzuliefern. Der Absender schuldet dafür die vereinbarte Fracht. Im Inland regeln die §§ 407 ff. HGB den Frachtvertrag.

Pflichten und Haftung

Der Frachtführer muss den Transport vertragsgemäß durchführen und das Gut grundsätzlich abliefern. Für Verlust oder Beschädigung während des Obhutszeitraums sieht das HGB eine Haftung mit gesetzlichen Voraussetzungen und Begrenzungen vor. Absender und Frachtführer haben je nach Situation Mitwirkungs-, Informations- und Verpackungspflichten.

Der Frachtführer ist vom Spediteur zu unterscheiden: Ein Spediteur organisiert grundsätzlich die Versendung; er kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst in die Beförderung eintreten. Internationale Transporte können zusätzlich dem CMR-Übereinkommen unterliegen.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rollenabgrenzung und Haftungsrahmen aktualisiert.