Eine freiwillige Kette ist eine Kooperation rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Einzelhändler, die mit einem Großhändler oder einer zentralen Organisation zusammenarbeiten. Gemeinsame Leistungen können Einkauf, Logistik, Werbung, Sortiment oder Markenauftritt umfassen.
Teilnahmebedingungen und Bindungsumfang unterscheiden sich. Händler können sich verpflichten, bestimmte Sortimente oder Leistungen zu nutzen, bleiben aber grundsätzlich eigenständige Unternehmen. Die genaue Gestaltung ergibt sich aus Verträgen und Organisationsregeln.
Kooperation kann Größenvorteile schaffen, bringt aber Abstimmungs- und Abhängigkeitsfragen mit sich. Historische Beispiele belegen nicht, dass ein bestimmtes Unternehmen heute noch nach demselben Modell arbeitet.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.