GDPdU ist die Abkürzung für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 16.7.2001, BStBI. 2001 Teil I, S. 415 zu den Grundsätzen für den digitalen Datenzugriff beim Steuerpflichtigen Stellung genommen.