Ein Mobilfunk-Störsender ist ein Funkgerät, das durch Störaussendungen den Empfang oder die Kommunikation in einem Frequenzbereich beeinträchtigen soll. Dadurch können neben Mobilfunk auch andere wichtige Funkdienste betroffen sein.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Störsender in Europa nicht zulässig sind, weil sie Kommunikationsdienste – etwa Mobilfunk oder GPS – beeinträchtigen und Notrufe verhindern können. Der Betrieb kann rechtliche Folgen haben.
Bei Funkstörungen sollte die Bundesnetzagentur beziehungsweise der zuständige Netzbetreiber informiert werden. Geräte dürfen nicht eigenmächtig eingesetzt oder verändert werden.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Rechtslage und Gefährdung anhand Bundesnetzagentur vorsichtig beschrieben.